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Die Bodenreform 1945/48 als Akt der Bilderstürmerei

verfaßt Ende 2007

Die Maßnahme an sich, landarmen und landlosen Menschen, ein Stück eigenes Land zu geben, von dem sie sich ernähren können, war eine alte Forderung, die schon 1848 und 1918 die politische Linke angestrebte, damals aber nicht durchsetzen konnte. Nun kamen vor allen mit den zahllosen Flüchtligen und Heimatvertriebenen Kriegsfolgen hinzu, die durch eine Bodenreform gemildert werden sollten. Eigentlich hatten sich anfangs alle Siegermächte auf der Moskauer Konferenz für eine Agrarreform in Deutschland verständigt, doch versagten die Westmächte in ihren Besatzungszonen später deren Verwirklichung. Dagegen war es Ziel der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in ihrer Besatzungszone (SBZ) durch die Art und Weise der Bodenreform unveränderliche Tatsachen schaffen, die auf einen Staat sowjetischer Prägung hinauslief.

Recht ausführlich wurde auf der MAZ-Heimatgeschichtsseite dargestellt, welche wirtschaftlichen und menschlichen Folgen die Bodenreform hatte. Ergänzend soll auf einen weiteren Aspekt hingewiesen werden, nämlich der Bilderstürmerei. Denn mit der Zerstörung überkommener Besitzverhältnisse sind zugleich dazugehörige Bauwerke, Archive, Bibliotheken und Kunstsammlungen vernichtet worden. Die Gründe dazu sind sicher vielschichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, „vollendete Tatsachen“ schaffen zu wollen: Wenn die Gutshäuser kaputt sind, ist den Gutsbesitzern die Möglichkeit der Rückkehr genommen. „Die Bodenreform beseitigte das Junkertum als Klasse und zerschlug damit eine Bastion des preußisch-deutschen Militarismus“, hieß es in der SED-Geschichtsschreibung. Aus gleichem Grund sind Grundbücher vernichtet worden, um den Nachweis von Alteigentümern unmöglich zu machen. Selbst in standesamtlichen Sterbebüchern sind Einträge zu Todesursachen nachträglich geschwärzt worden – das tut niemand, der ein gutes Gewissen für seine Machenschaften besitzt.

Laut SMA-Befehl Nr. 209 vom 9.9.1947 sollten im Land Brandenburg 10.000 Neubauernhäuser errichtet werden. Zur Baumaterialgewinnung war eine „ungehinderte Nutzung… früherer Güter… zu gestatten.“ Vier Wochen später kritisierte die SMA im Land Brandenburg, daß in zahlreichen Kreisen der Befehl des Marschalls Sokolowski über die ungehinderte Ausnutzung von Bauten ehemaliger Güter von Gutsbesitzern noch nicht genügend befolgt worden sei. Der SED-Landesvorstand in Brandenburg schätzte am 29.1.48 ein, daß „nicht selten die Bevölkerung von einer gewissen Angst erfüllt (ist), daß die Herren wiederkehren könnten und sie dann für den Abbruch verantwortlich machen würden.“ Wohl darum machte die Besatzungsmacht kurzen Prozeß. So gab der Kreiskommandant von Luckau den Befehl, „sämtliche Gutshäuser, mit Ausnahme von vier Schlössern, ohne Rücksicht auf die Unterbringung der Neubauern bis zum 31.12.1947 zu sprengen“. Fritz Lange, damals Vorsitzender der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle in der Deutschen Wirtschaftskommission (Vorläufer der DDR-Regierung), erklärte unverblümt: „Die Bodenreform war für uns nicht allein ein Umsiedlerproblem, sondern vor allen Dingen ein politisches Problem, um damit die festesten Stützen der Reaktion, Boden und Schlösser zu zertrümmern.“ So ist es nicht verwunderlich, wenn der brandenburgische Innenminister Bechler im Dezember 48 den Abriß und Guts- und Herrenhäusern für nicht ausreichend hielt und für das kommende Jahr eine Beschleunigung anmahnte.

Ein weiteres Beispiel für den Charakter einer politisch dominierten Bilderstürmerei, die mehr ideologischen als pragmatischen Prinzipien folgte, ist ein Schreiben vom 28.10.47 der Deutschen Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft (Vorläufer des entsprechenden Ministeriums), in dem es heißt: „Wo durch Umbau bezw. Teilabriß selbständige Neubauernhöfe erstellt werden können und dadurch der gutsähnliche Charakter verschwindet, ist von einem Gesamtabriß abzusehen.“ Das wurde in unserer Region in Heinsdorf und Niebendorf praktiziert. Nonnendorf, wo das Gutshaus zu einem Mehrzweckhaus unfunktioniert wurde, ist ein weiteres Beispiel für die bewußte Zersiedlung des bisherigen Charakters des Gutes. In der Zeitschrift „Der Bauhelfer“ ist 1947 dazu ausgeführt: „Der ehemalige Gutshof wird zum Dorfplatz als Mittelpunkt für das nahezu gänzlich neu zu schaffende Dorf… Der vorhandene Gutspark wird z. T. als Schulgarten, als Friedhof oder als Sportgelände ausgenutzt.“ Es ging offenkundig darum, die historische Kontinuität zu brechen, um eine Identifikation mit der Geschichte zu erschweren, ein Prinzip, das bei jeder politischen Wende zutrage tritt.

Uwe Schöne stellt in einer Dissertation zur Landwirtschaft in der DDR 1945 – 1990 fest, daß bis März 1948 in der SBZ fast 2000 Gutsanlagen abgerissen waren. Auf Grund historischer Besonderheiten gab es in Jüterbog und Umgebung relativ wenige Rittergüter. Von den betreffenden historischen Bauwerken gingen in diesem Zusammenhang verloren: das Gutshaus auf dem Jüterboger Kappan, die mittelalterliche Burg in Bärwalde, das Gräfendorfer Schloß (1947) und das Renaissance-Schloß in Görsdorf (1948), im weiteren Sinne auch das Schloß in Dahme. Und wo ein Gutshaus nicht vorhanden war, konnte wie in Felgentreu sogar die Kirche zur Baumaterialgewinnung dem Abriß zum Opfer fallen. Später ist in der Geschichtsschreibung der Vorgang des Kirchenabrisses beschönigt dargestellt worden: „1945 durch Kriegseinwirkung zerstört“ (Rohrlach: Historisches Ortslexikon, Teil X, Jüterbog-Luckenwalde).

„Der Grundbedarf an Baumaterialien sollte aus dem Abriß freier Gutsgebäude und vernichteter militärischer Anlagen gewonnen werden“ (Maether: Brandenburgs Schlösser und Herrenhäuser 1945 – 1952, dem auch weitere Fakten zum Thema entstammen). Jedoch ist für den Raum Jüterbog auffällig, daß seltsamerweise die große Zahl an Militärbauten weitgehend verschont geblieben ist. Und das, obwohl die Rote Armee erst Stück für Stück die Kasernen für sich in Beschlag nahm. Lediglich für die teilweise zerbombten Fuchsbergkasernen ist in geringem Maße die Baumaterialgewinnung für Neubauten nachweisbar. In der gesamten SBZ sind durch diese Aktionen zwar 71 Millionen Mauersteine gewonnen worden, doch verstärkte der Abriß intakter Anlagen die Probleme in den Dörfern noch mehr, da so Flüchtlinge zunächst ihre Notunterkünfte verloren. Kunsthistorische und denkmalpflegerische Aspekte konnten unter solchen Umständen kaum eine Rolle spielen. Heute wird bedauert, daß wertvolle Fresken in der Zinnaer Abtei durch Schornsteinanschlüsse zerstört wurden. Doch  1946 wäre es einer Flüchtlingsfrau auch schwer zu vermitteln gewesen, daß ihre Kinder frieren sollen, nur weil christliche Motive an den Wänden wichtiger seien als der Einbau eines Ofens.

Auch damals gab es auch schon manche Warner, die auf den kulturhistorischen Wert der Kirchen und Adelssitze aufmerksam machten. In dem Eingangs zitierten Schreiben des SED-Landesvorstandes von 1948 heißt es dazu: „In mehreren Fällen wurden solche Gebäude inzwischen von Krankenhäusern und auch anderen sozialen Einrichtungen belegt. Trotzdem müssen, sie abgebrochen werden, was aber gerade in Kreisen unserer Genossen nicht verstanden wird.“ Zur Notwendigkeit der rigorosen Vernichtungsaktion von Kulturgütern heißt es in dem Text: „Zur Sicherung der Bodenreform ist der Abriß von Herrenhäusern, Schlössern usw. politisch notwendig, weil in ihnen das Junkertum verkörpert wird.“

Trotzdem gab es von Seiten der Kunsthistoriker und anderen Wissenschaftlern Widerstand gegen die barbarischen Aktionen. Durch die Akademie der Wissenschaften ist im Wettlauf mit der Abrißaktion eine Erfassung der kulturhistorisch wertvollsten Gebäude vorgenommen worden: „I. außerordentlich wertvoll, II. wertvoll und III. erhaltenswert.“ Doch dieses Bestreben stand ganz im Gegensatz zu SED, deren Zentralsekretariat am 31.3.48 in einem Rundschreiben klar erklärte: „Der Abriß darf nicht nur unter dem Gesichtswinkel betrachtet werden, Baumaterial für Neubauernsiedlungen zu gewinnen, viel wichtiger ist soweit als möglich die Spuren der Junkerherrschaft auf dem Dorfe zu vernichten.“ In Brandenburg sind gerade einmal 68 von 783 Gebäuden für schützwürdig erklärt worden. Im Kreis Luckenwalde-Jüterbog kam allein das Schloß Glienig auf die erste Denkmalliste (Kategorie II).

Unter den „anderweitig genutzten Herrenhäusern“ auf genannter Denkmal-Liste vom 9. März 1948 sind Wiepersdorf, Dahme, Blankensee, Lindenberg, Baruth, Stülpe und Kloster Zinna aufgeführt. Sie waren demnach durch die SED, eine Massenorganisation oder staatliche Stellen belegt und damit zumindest im Augeblick vom Abriß bedroht, auch ohne daß für sie bereits Denkmalschutz aufgesprochen war. Nicht erwähnt auf der Liste sind die Güter Petkus und Kaltenhausen, die nebst sechs anderen ein Jahr zuvor der Deutschen Saatzuchtgesellschaft übereignet worden waren.

Bald zeigte sich, daß die Abrißwut ganz praktischen Bedürfnissen im Wege stand. Die Deutsche Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft kritisierte - wohl auch im Auftrag der Besatzungsmacht - am 3.1.48 „die örtliche Tendenz, die aufgrund der Bodenreform enteigneten Häuser vor dem Abbruch oder Aufteilung dadurch zu schützen, daß zum Schein Erholungshäuser, Schulen, Museen, Heime; Nähstuben usw. eingerichtet werden und viele Häuser als historische Denkmäler stehen bleiben sollen.“ Eine Bilanz vom 1.4.48 zeigte für das Land Brandenburg, daß inzwischen 643 Herrenhäuser abgerissen worden sind, 82 dienten als Heime und Schulen, 47 als öffentliche Gebäude und sieben als Krankenhäuser.

Der Deutschen Wirtschaftskommission existierten dann immer noch zuviel von den Herrenhäusern, als sie fünf Tage später an die Deutsche Verwaltung für Volksbildung schrieb, „daß aller Anlaß dazu besteht, die… Stätten des Feudalismus aus dem Landschaftsbild unserer Zone schnellstens und weitgehend verschwinden zu lassen.“ Wenn die Verwaltung der Volksbildung dagegen pragmatisch argumentierte, daß Bauten aus dem 17. bis 19. Jhd. aus Lehmfachwerk und Bruchziegeln bestanden, die kaum wiederverwandt werden können, so zeigte das nur, das man den ideologischen Aspekt der Zielsetzung nicht verinnerlicht hatte. Daß die Burg in Bärwalde aus Bruchstücke von Raseneisenstein gebaut war, was man heute noch an der Ruine des Burgfrieds erkennen kann, rettete sie auch nicht vor dem Abriß.